Die Lehrgänge zur Vorbereitung für die Prüfung zum Fachwirt für Gesundheit und Soziales erfüllen die Voraussetzungen, wenn :
- sie aus mindestens 400 Unterrichtsstunden bestehen
- sie pro Woche mindestens 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen stattfinden (bei Vollzeitkursen) oder
- sie pro Monat mindestens 18 Unterrichtsstunden stattfinden (bei Teilzeitkursen)
- Ein Vollzeitkurs darf nicht länger als 3 Jahre dauern; ein Teilzeitkurs darf nicht länger als 4 Jahre dauern.
- Fernlehrgänge gelten als Teilzeitmaßnahme und haben dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und dem Fernunterrichtsschutzgesetz zu entsprechen.
- Gefördert wird ein Beitrag zu den Kosten der Fortbildung (bis zu 15.000 Euro) und im Falle eines Vollzeitkurses sogar (je nach Einkommen und Vermögen) ein Beitrag zum Lebensunterhalt.
- Förderungen werden als Barzuschuss, aber auch als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt.
b) Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit
Auch Leistungen der Bundesagentur für Arbeit können interessant sein. Die Bundesagentur gewährt die teilweise oder ganze Kostenübernahme von Fortbildungen dann, wenn sie
– zur Wiedereingliederung ins Berufsleben bei Arbeitslosigkeit dienen
– mangels Bildungsabschluss notwendig erscheinen oder
– ohne entsprechende Fortbildung Arbeitslosigkeit droht
c) Weiterbildungsstipendium für junge Arbeitnehmer
Eine Bewerbung für das Weiterbildungsstipendium kann sich lohnen. Das Stipendium richtet sich an jene, die eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen nachweisen. Eine besondere Qualifikation für das Weiterbildungsstipendium muss gegeben sein. Das Höchstalter für Bewerber beträgt allerdings 24 Jahre.
d) Bildungskredite
Banken gewähren zinsgünstige Darlehen zum Zwecke der Weiterbildung. Unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist es möglich, diese staatlich begünstigten Kredite jederzeit zu beantragen.
Die Darlehenshöhe beträgt zwischen 1.000 Euro und 7.200 Euro und wird grundsätzlich monatlich ausgezahlt. Die Rückzahlung startet erst vier Jahre nach der ersten Monatsrate.
e) Bildungsurlaub
Die Gewährung von Bildungsurlaub ist für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend. Je nach Bundesland variiert die Dauer des Bildungsurlaubs. Durchschnittlich beträgt er fünf Tage im Jahr. Während des Urlaubes besteht Lohnfortzahlung. Wenn der Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen als Fernstudium absolviert wird, können obligatorische Präsenztermine so einfach wahrgenommen werden.
f) Steuerliche Absetzbarkeit
Als Weiterbildungskosten sind natürlich alle Ausgaben im Zusammenhang mit Deiner Fortbildung (Lehrgangskosten, Materialien, Fahrtkosten, Prüfungsgebühren) steuerlich absetzbar.
Auch wenn die Weiterbildung zum Fachwirt nicht günstig ist, lohnt sich das Ganze. In 80 % der Fälle steigt das Einkommen. Auch die Fördermöglichkeiten machen eine solche Aufstiegsfortbildung sehr attraktiv
Josef Altmann (Technischer Fachwirt, Betriebswirt HWK)