Fortbildung finanzieren

In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Fortbildung finanzieren kannst

Inhaltsverzeichnis

Fortbildung finanzieren

Von mehr beruflichen Perspektiven, Einkommen sowie Erfolg träumen viele Arbeitnehmer in Deutschland und dem Rest der Welt. Zu realisieren ist dies in erster Linie mit Fortbildungen. Im letzten Jahr verzeichnete allein die Industrie- und Handelskammer eine Teilnehmeranzahl von knapp 62.000, die sich beruflich fortbildeten. Doch dies ist mit Kosten verbunden, die nicht jeder Interessierte decken kann. Dennoch muss niemand auf Fortbildungen im Beruf verzichten, denn es gibt zahlreiche Möglichkeiten zur Finanzierung.

Als Facharbeiter bzw. Angestellter durch Fortbildung aufsteigen

„Wer stehen bleibt, verliert und geht unter“ so lautet ein Lebensspruch, der vor allem auf den beruflichen Bereich zutrifft. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung bleibst Du ohne Fortbildung Dein Leben lang auf dem gleichen Berufsniveau stehen. Ein Niveau, dem sich jedes Jahr neue Prüfungsabsolventen anschließen. Deine langjährigen Perspektiven schmälern sich demzufolge.

Du gehst also in der Menge gleichgestellter Berufskollegen unter. Das einzige, was Dich von anderen Deiner Fachbranche unterscheidet, sind Deine längeren Erfahrungswerte. Mit einer Fortbildung kannst Du die berufliche Konkurrenz abhängen und Dir deutlich mehr Karriere-Türen öffnen.

Zusätzlich bleibst Du als „einfacher Facharbeiter“ ohne spezielle Fortbildungen von niedrigeren Tarifgehältern abhängig. Ein spürbarer finanzieller Aufstieg ist nur schwer bis gar nicht möglich. Mit einer Fortbildung steigst Du in der Tarifklasse auf – ohne Fortbildung bleibst Du finanziell stehen und verlierst die Möglichkeit des Mehrverdienst.

Davon abgesehen bieten viele Fortbildungen mehr berufliche Freiheiten, aber haben auch Verantwortungsbereiche zur Folge. Während Du als Geselle mehrheitlich für die praktische Arbeit eingesetzt wirst, würdest Du beispielsweise als Meister Arbeiten delegieren können. In vielen Tätigkeitsbereichen vor allem im Handwerk, kann eine körperliche Entlastung erfolgen, die Dich gesünder älter werden lässt.

Oder vielleicht reicht Dir Deine Arbeit einfach nicht mehr, weil sie Dir zu routiniert geworden ist und Du neue Herausforderungen suchst. Auch dann sind Fortbildungen eine ideale Möglichkeit, Dich beruflich weiter zu entwickeln und neue Wege zu beschreiten.

Zählst Du zu den Berufsrückkehrern, zum Beispiel nach einer längeren Arbeitslosigkeit oder Elternzeit? Eine Fortbildung öffnet Dir neue Perspektiven, auf dem Arbeitsmarkt schneller wieder Fuß fassen zu können.

Die genannten Argumente für eine Fortbildung für Facharbeiter, Fachangestellte aber auch Akademiker zeigen deutlich, dass Fortbildungen ein Voranschreiten bedeuten, Dir Vorteile bringen, welche für mehr berufliche und in der Regel auch private Zufriedenheit sorgen. Ob Fortbildungen für Qualifikationen zur Spezialisierung eines Teilbereichs, zum Fachwirt, Meister oder ob es gar ein Studium sein soll, eine berufliche Fortbildung ist immer lohnenswert.

Fortbildung kostet Geld

Glück dem, dessen Chef Fortbildungen übernimmt und finanziert. Leider sind davon die wenigsten Arbeitnehmer betroffen und müssen selbst zusehen, wie sie eine Fortbildung finanziell stemmen können. Vor allem, wer arbeitslos ist oder nur Teilzeit arbeitet, fühlt sich aufgrund seiner meist nur geringen finanziellen Mittel in der beruflichen Chancengleichheit benachteiligt.

Nicht zu Unrecht, denn die Kosten sind zu tragen. Wer es sich nicht leisten kann, bleibt auf der Strecke. Doch beruflicher Erfolg muss nicht nur den Gutverdienern und Reichen vorbehalten sein, denn es gibt zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten, wenn gerade jetzt in diesem Moment die Kosten für eine Fortbildung nicht aus eigenen Geldreserven oder den derzeitigen Einkünften bestritten werden kann.

Das heißt: jeder kann eine Fortbildung machen, unabhängig von seiner aktuellen finanziellen Situation, denn sie können über verschiedene Finanzierungsmethoden laufen. Aber auch Du kannst privat einiges dafür vorbereiten, um Dir im Laufe Deiner beruflichen Laufbahn gewünschte Fortbildungen ermöglichen oder zumindest die Finanzierungen vereinfachen zu können.

Fortbildung finanzieren | Was kostet Fortbildung?

Pauschal ist nicht zu sagen, mit welchen Kosten Du für eine Fortbildung rechnen musst. Es kommt darauf an, um welche Fortbildung es sich handelt und in welchem Fachbereich sie liegt. So kann eine Fortbildung zum Meister im Handwerk in der Friseurbranche ungefähr 4.000 Euro kosten, während die Ausbildung zum Elektriker-Meister um die 9.000 Euro kostet.

Die Kosten für Lehrgänge zum Fachwirt variieren stark. Sie werden überwiegend von privaten Bildungsträgern angeboten. Die Kursgebühren sind anbieterabhängig und schwanken je nach angestrebter Fachrichtung. Die Fortbildung zum Fachwirt für Werbung und Kommunikation beläuft sich ungefähr zwischen 2.300 Euro und 3.700 Euro. Als Tourismusfachwirt muss mit Fortbildungsgebühren um die 2.600 Euro gerechnet werden.

Vollzeit-Studiengänge für Fortbildungen wie zum Beispiel zum „Master of Business Administration“ fallen nicht unter die regulären Studiengebührenregelungen. In diesem Beispiel können Gebühren zwischen 1.000 bis zu 50.000 Euro anfallen. Ein Fernstudiengang an einer Hochschule ist in der Regel mit maximal bis zu 20.000 Euro etwas kostengünstiger.

Die meisten Fortbildungen verursachen Zusatzkosten

Oftmals ist es mit den Kursgebühren nicht getan und es fallen weitere Kosten für Arbeitsmaterialien wie Bücher, etc. an. Insbesondere Prüfungsgebühren werden vielfach gesondert berechnet und können durchaus bis 500 Euro oder mehr betragen. Anfahrtskosten, Übernachtungen bei Vollzeit-Fortbildungen oder Wochenendkursen sowie Verpflegungskosten sind gegebenenfalls separat hinzuzurechnen.

Staatliche Fördermittel für Fortbildungen

Fortbildungen müssen nicht grundsätzlich aus eigener Tasche finanziert werden. Der Staat unterstützt Dich durch verschiedene Fördermittel. Die Förderung wird teilweise unterschiedlich durch Bund und/oder Länder geregelt, wenngleich auch gemeinsame Mitfinanzierungen von Bund und Land greifen können. In der Regel sind staatliche Fördermittel an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Folgende Fördermittel werden für berufliche Fortbildungen bereitgestellt:

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel vom Bund. Er umfasst 100 Prozent der Kostenübernahme von Fortbildungen sowie zusätzliche Aufwandskosten, wie sie durch beispielsweise Anfahrtskosten zum Veranstaltungsort, Verpflegung sowie Unterkunft anfallen können.

Beantragt werden kann der Bildungsgutschein bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Als Voraussetzung zur Bewilligung der Kostenübernahme, muss die gewünschte Fortbildung dem Ziel dienen, eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden, die Chancen bei einer bestehenden Arbeitslosigkeit für die Rückführung in das Berufsleben zu erhöhen oder einen bisher versäumten Berufsabschluss nachzuholen. Letzteres betrifft Dich nicht, wenn Du als Facharbeiter oder -angesteller tätig bist oder warst, da Du dementsprechend bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügst.

Entsprechend der Bedingungen, die eine Finanzierung Deiner Fortbildung über den vom Bund bereitgestellten Bildungsgutschein voraussetzen, kommt diese Finanzierungsmöglichkeit für Dich nur dann in Frage, wenn Du arbeitslos bist oder sie Dir Deinen Arbeitsplatz sichert. Wenn es Dir rein um bessere Aufstiegsmöglichkeiten und einen höheren Verdienst geht, ist der Bildungsgutschein für Dich nichts.

Prämiengutschein

Bei einem Prämiengutschein handelt es sich um ein Fördermittel, mit dem der Bund Fortbildungen unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unterstützt. In der Regel umfasst das Förderprogramm überwiegend Weiterbildungen zum Erlangen von beruflichen Qualifikationen in Seitenbereichen. Das heißt, es wird weniger genutzt, um einen höheren Berufsrang erlangen zu können. Vielmehr geht es darum, sich auf Teilbereiche zu spezialisieren, wie zum Beispiel eine medizinische Fachangestellte, die zusätzlich eine Berufsqualifikation im Röntgen erreichen möchte oder der Fach-Lagerist einen Gabelstapler-Führerschein wünscht. Grundsätzlich stehen bei einem Prämiengutschein Deine persönlichen, individuellen Bildungsinteressen im Vordergrund. Diese müssen nicht mit denen Deines Arbeitgebers im Einklang stehen.

Fortbildungen im Sinne von einem höheren Berufsrang wie beispielsweise Meister, werden in der Regel nicht durch Prämiengutscheine gefördert. Dies liegt daran, dass eine Kostengrenze von 1000 Euro besteht, die eine Weiter- oder Fortbildung kosten darf. Die Fördersumme ist auf die Hälfte, also maximal 500 Euro beschränkt.

Als Voraussetzungen für den Erhalt eines Prämiengutscheins gelten ein Mindestalter von 25 Jahren sowie eine Mindesterwerbstätigkeit von 15 Stunden wöchentlich oder alternativ sich in Eltern- oder Pflegezeit befindend. Das Bruttoeinkommen muss unter 20.000 Euro im Jahr liegen. Berufsrückkehrer sowie Studenten sind nicht förderfähig.

Spargutschein

Ähnlich wie der Prämiengutschein funktioniert die Förderung des Spargutscheins zur Bildungsförderung. Durch diese Förderung kannst Du aus dem angespartem Geld Deiner vermögenswirksamen Leistungen Geld vor dem Sperrfristablauf entnehmen, ohne dass die Sparzulage verloren geht. Spezielle Bedingungen musst Du nicht erfüllen, sondern lediglich einen Nachweis vorlegen, dass das Geld für eine berufliche Fortbildung verwendet wird. Vor allem bei längeren und teureren Fortbildungskursen kann der Spargutschein zu einem lohnenden Finanzierungsplan werden.

Aufstiegs-Bafög

Möchtest Du beruflich aufsteigen und vielleicht Deinen Meister machen, dann bietet Dir das sogenannte Aufstiegs-Bafög eine Möglichkeit für ein zinsgünstiges Darlehen und Zuschüsse, um Deine Fortbildung zu finanzieren.

Das Aufstiegs-Bafög soll Handwerkern sowie anderen Fachkräften die Fortbildungen mit Ziel des beruflichen Aufstiegs finanziell erleichtern. Darüber hinaus findet es Anwendung, um Existenzgründungen zu unterstützen.

Zuschüsse aus dem Aufstiegs-Bafög erhältst Du ohne Rückzahlungspflicht. Allerdings sind diese an Bedingungen geknüpft. So muss Deine Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden betragen. Bei Kurskosten inklusive Prüfungsgebühren von bis zu 15.000 Euro werden 40 Prozent vom Staat bezuschusst. Bestehst Du die Prüfungen, werden Dir diese von dem Restdarlehen des Bafögs abgezogen.

Aufstiegsstipendium

Ein Aufstiegsstipendium ist für Dich dann eine Möglichkeit zur Finanzierung einer Fortbildung, wenn Du Dich als Fachkraft durch ein Erststudium beruflich weiterbilden möchtest. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bezweckt mit dieser finanziellen Unterstützung die Förderung von beruflicher zur akademischen Bildung.

Das Aufstiegsstipendium ist für Vollzeit-Studierende sowie für das berufsbegleitende Studium erhältlich. Bei einem Vollzeit-Studium kannst Du unabhängig von einem eventuell vorhandenen Einkommen, monatlich 815 Euro inklusive Büchergeld erhalten. Zusätzlich erwarten Dich 130 Euro pro Monat und Kind unter zehn Jahren als Kinderbetreuungspauschale. Für ein anrechenbares Auslandssemester gibt es zudem 200 Euro pro Monat als Auslandspauschale.

Absolvierst Du Dein Fortbildungsstudium nicht in Vollzeit, weil Du vielleicht Wochentags arbeiten musst, so stehen Dir Fördermittel aus dem Aufstiegsstipendium von monatlich 200 Euro beziehungsweise 4.800 Euro einmal jährlich zu.

Grundvoraussetzung für eine Bewilligung sind ein Notendurchschnitt von mindestens 1.9 auf Deinem Berufsabschlusszeugnis sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, die Du in Deinem Beruf gesammelt hast. Der Erhalt des Aufstiegsstipendiums ist unabhängig von Deinem Alter, ebenso von Schulnoten und Schulleistungen. Einzig Deine berufliche Qualifikation zählt.

Des Weiteren folgt ein sogenannter Kompetenz-Check, in dem Deine Verantwortungs- sowie Leistungsbereitschaft, Zielstrebigkeit und soziale Kompetenzen geprüft werden. Experten werten die Ergebnisse aus und verteilen die Aufstiegsstipendien an die für sie geeignetsten Bewerber. Das heißt, Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf ein Aufstiegsstipendium, sondern bist abhängig davon, ob man Dich als geeigneten Kandidaten einschätzt, der unbedingt gefördert werden sollte.

Weiterbildungsstipendium

Mit einem Weiterbildungsstipendium kannst Du Dir eine finanzielle Möglichkeit schaffen, eine fachbezogene, berufliche Fortbildung wie beispielsweise als Fachwirt oder für fachübergreifende Qualifizierungen wie Sprachkurse oder Ähnliches leisten zu können.

Die maximale Fördersumme beträgt 7.200 Euro für drei Jahre. Voraussetzung ist unter anderem, dass Du zehn Prozent der Fortbildungsgebühren aus eigenen finanziellen Mitteln übernimmst. Dabei ist es irrelevant, ob Du diese als Bankkredit, durch Deine Eltern, Sparguthaben oder Nebenjobs aufbringst.

Zusätzliche Bedingungen sind ein Alter unter 25 Jahren sowie überdurchschnittliche berufliche Leistungen. Diese sind durch entsprechende Berufszertifikate wie Ausbildungszeugnis oder Ähnlichem nachzuweisen.

Wie beim Aufstiegs-Stipendium erfolgt eine Auswahl durch Experten, deren Aufgabe es ist, die am förderungswürdigsten Bewerber in das Förderprogramm aufzunehmen.

Fortbildung finanzieren durch WeGebAU

Unter WeGebAU ist die Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen zu verstehen. Im Jahre 2009 wurde diese Fördermöglichkeit für qualifizierte Arbeitnehmer erweitert, die sich weiter- und fortbilden wollen, um ihre Chancen auch im höheren Lebensalter zu verbessern. Ab einem Alter von mindestens 45 Jahren kann eine Förderung über die Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die abgeschlossene Berufsausbildung sowie etwaige vorherige Weiterbildungen müssen mindestens vier Jahre zurückliegen. Zudem ist eine Arbeitsbeschäftigung in einem Betrieb mit maximal 250 Mitarbeitern Voraussetzung. Die Fortbildung hat berufsbezogen zu sein.

Über die staatliche WeGebAU kannst Du bei Bewilligung eine vollständige Kostenübernahme der Fortbildung erreichen. Berücksichtigt wird hier aber meist, inwieweit die Fortbildung langfristig die Arbeitsbeschäftigung schützen kann oder dazu beiträgt, Dir ein unabhängiges Einkommen ohne beispielsweise Hartz-4-Aufstockung zu ermöglichen.

Föderale Förderung für Nordrhein-Westfalen, Hessen und Co.

Für Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen besteht eine weitere Finanzierungsmöglichkeit durch die sogenannte regionale förderliche Förderung. Diese ist für berufstätige Personen mit Wohnsitz in NRW gedacht, welche in einem Betrieb mit höchstens 249 Mitarbeitern beschäftigt sind. Die Förderung ist unabhängig vom Alter, sondern soll Dich finanziell unterstützen, damit Du Weiter- und Fortbildungen leichter finanzieren kannst.
Ähnlich wird diese Förderung in Hessen angeboten. Hier besteht allerdings zusätzlich ein Mindestalter von 45 Jahren, wenn Du in Deinem Beruf mit abgeschlossener Ausbildung tätig bist.

Die Fördersumme beträgt 50 Prozent der Fortbildungskosten, aber maximal 500 Euro. Für länger dauernde Kurse wie Meister oder Fachwirt-Fortbildungen eignet sich die förderale Förderung weniger, da die Gesamtkosten meist bis in die tausende von Euros gehen kann und dementsprechend die Förderung nur eine minimale, kaum spürbare Entlastung bieten würde.

Fortbildung finanzieren | Förderung von Fortbildung durch den Arbeitgeber

Für Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen besteht eine weitere Finanzierungsmöglichkeit durch die sogenannte regionale

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung Deiner Fortbildung besteht, wenn Dein Arbeitgeber Dich unterstützt. Die Hilfe von Arbeitgebern kann unterschiedlich weit reichen: von der Arbeitsfreistellung bei beispielsweise einem Vollzeit-Studium, über Vorschussfinanzierung bis hin zur vollständigen Kostenübernahme der Fortbildungsgebühren.

Arbeitgeber sind prinzipiell nicht dazu verpflichtet, Dir Fortbildungen zu ermöglichen, geschweige denn, diese zu bezahlen. Er muss Dich weder freistellen, noch Arbeitszeiten abändern oder Sonderurlaub gewähren. Als Arbeitnehmer hast Du kein Recht, einer Fortbildung nachzugehen, wenn sich dies auf Deine Arbeitstätigkeit auswirkt.

Aber nicht jeder Arbeitgeber steht dem negativ und eigennützig gegenüber. Vor allem kannst Du mit guten Chancen rechnen, wenn ihm und seinem Unternehmen Deine Fortbildung Zugute kommt und davon profitieren kann. Hier beteiligen sich Arbeitgeber meist gern an Finanzierungen für Fortbildungen.

förderliche Förderung. Diese ist für berufstätige Personen mit Wohnsitz in NRW gedacht, welche in einem Betrieb mit höchstens 249 Mitarbeitern beschäftigt sind. Die Förderung ist unabhängig vom Alter, sondern soll Dich finanziell unterstützen, damit Du Weiter- und Fortbildungen leichter finanzieren kannst.
Ähnlich wird diese Förderung in Hessen angeboten. Hier besteht allerdings zusätzlich ein Mindestalter von 45 Jahren, wenn Du in Deinem Beruf mit abgeschlossener Ausbildung tätig bist.

Arbeitgeberbeteiligungen an Fortbildungen

Du kannst zum Beispiel eine Art Kredit von Deinem Arbeitgeber erhalten. Dabei übernimmt dieser die Fortbildungskosten vorab für Dich und zieht Dir monatliche kleine, akzeptable Raten von Deinem Gehalt monatlich ab. In der Regel wird beim Eigenvorteil des Arbeitgebers keine oder zumindest nur geringfügige Zinsen verlangt. Für Dich hat das den Vorteil, dass Du nicht auf einmal hohe Kosten für eine Fortbildung begleichen musst. Monatsraten lassen Dich die Finanzierung deutlich einfacher verwirklichen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Du keine Bonität wie bei einem normalen Kredit benötigst. Als Gehaltszahler sitzt der Arbeitgeber „am längeren Hebel“, weil er direkten Zugriff auf Dein Gehalt hat, von dem er die Monatsraten einbehalten kann. Das heißt, in der Regel reicht dem Arbeitgeber das Vertrauen, dass er in Dir während Deiner Betriebszugehörigkeit gewonnen hat und davon ausgeht, dass Du auch nach der Fortbildung nicht kündigst.

Für Dich kann aber genau dieser Aspekt zu einem Nachteil werden. Durch die Finanzierung Deines Chefs wird Dich dieser vermutlich vertraglich binden wollen. Hast Du nach der erfolgreich absolvierten Fortbildung die Möglichkeit eines deutlich besser bezahlten Jobangebots, kann es sein, dass Du bei Deinem Arbeitgeber nicht so einfach aus dem Arbeitsvertrag heraus kommst.

Gleiches gilt auch vor allem, wenn Dein Arbeitgeber die Finanzierung vollständig übernimmt und Du keine Kosten für eine Fortbildung tragen musst. Die Motivation von Arbeitgebern zu solchem Schritt basiert in der Regel immer auf einer möglichst langen Bindung des betroffenen Arbeitgebers. Niemand wird Dir eine Fortbildung bezahlen wollen, wenn Du diese nutzen wirst, um Dich beruflich anderweitig zu orientieren. Strebst Du beispielsweise als KFZ-Mechaniker eine Meisterausbildung an, für den in dem Betrieb aber kein Platz zur Verfügung steht, ist die Chance auf eine Finanzierung durch den Arbeitgeber gering.

Dementsprechend solltest Du vor der Frage einer Kostenfinanzierung für Deine Fortbildung beim Arbeitgeber darüber nachdenken, ob im Anschluss im Betrieb auch bestmögliche Arbeitsbedingungen und Verdienstchancen durch die berufliche Weiterbildung erhalten kannst.

Ist der Arbeitgeber zur Kostenübernehme einer Fortbildung verpflichtet?

Das Gesetz sieht in Bezug auf Fortbildungen, die vollständige Kostenübernahme durch den Arbeitgeber vor, wenn die Anordnung durch diesen veranlasst wird. Beispiel: Dein Arbeitsplatz wird modernisiert und mit spezieller EDV-Technik versehen. Dies war zuvor nicht Bestandteil Deiner Arbeitsleistung, für die Du eingestellt worden bist. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber dafür Sorgen zu tragen, dass Du auch weiterhin Deinen Arbeitspflichten nachkommen kannst und dementsprechend finanziell die Verantwortung für Fort- und Weiterbildungen zu übernehmen. Ausnahmen lässt das Gesetz in der Regel nicht zu.

Fortbildung selber finanzieren? Wie, wo und was?

Spielt der Arbeitgeber nicht mit, erfüllst Du die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung von Fortbildungen nicht und hast kein ausreichendes Einkommen, um diese problemlos bezahlen zu können? Um Dir die Möglichkeit einer beruflichen Fortbildung nicht zu nehmen, kannst Du einiges selbst in die Wege leiten, um über ausreichend Geld für Fortbildungen zu verfügen. Je früher Du damit beginnst, desto höher kann sich dies auf die Sparsumme auswirken.

Ausbildungsversicherungen

Viele Eltern und Großeltern sind sich der finanziellen Belastungen für die Ausbildung ihrer Kinder/Enkelkinder bewusst und möchten bessere Karrierechancen durch eine Ausbildungsversicherung ermöglichen. Sie wird meist in frühen Kinderjahren abgeschlossen. Für Erwachsene und Ausbildungen als Fortbildungen gibt es diese Versicherungsform nicht. Solltest Deine Eltern oder Großeltern eine Ausbildungsversicherung für Dich abgeschlossen haben, bist Du nicht gezwungen, diese für eine Berufsausbildung aufzuwenden. Du kannst Dir daraus auch später Fortbildungen finanzieren.

Sehr lohnenswert sind Ausbildungsversicherungen meist nicht. Hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, relativ hohe Verluste bei eventuellen Prämienaussetzungen und schlechte Flexibilität werden vielfach kritisiert.

Bank- und Fondssparpläne

Bei einem Banksparplan handelt es sich um eine verzinste Geldanlage, die einen schrittweisen Kapitalaufbau zur Folge hat. Du kannst monatlich oder quartalsweise eine bestimmte Summe in den Sparplan einzahlen. Die Verzinsung erfolgt je nach Wunsch variabel oder als Festzins für eine bestimmte Laufzeit. Zusätzlich kannst Du einen Bonuszins einstreichen. Hier gilt es die Angebote der Banken zu vergleichen, um zu erfahren, ob und unter welchen Voraussetzungen dies angeboten wird.

Der Banksparplan gilt im Vergleich zum Fondssparplan als die sicherere Sparmaßnahme. Beim Fondssparplan kannst Du zum Beispiel eine festgesetzte Geldsumme über einen bestimmten Zeitraum ansparen und auf diese Weise ein Vermögen sparen beziehungsweise Geld für Fortbildungen sichern. Meist beginnt dieser Sparplan mit einem Minimum von 50 Euro. Allerdings beeinflussen Kursschwankungen die Höhe Deines Vermögensaufbaus. Gut, wenn diese steigen – schlecht, wenn die Kurse in den Keller fallen.

Vermögenswirksame Leistungen

Mit vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL, beginnen viele bereits mit Beginn einer Berufsausbildung nach der Schule. Sie kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden. Dabei handelt es sich um bestimmte Sparverträge, die staatlich gefördert werden. In der Regel beteiligt sich der Arbeitgeber mittels einer Sparzulage. Die Höhe der Geldleistung basiert auf Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen. Der für den Arbeitgeber verpflichtender Höchstbeitrag liegt maximal bei 40 Euro pro Monat. Betriebliche Vereinbarungen über höhere VL-Anteile können individuell geregelt werden.

Als vermögenswirksame Leistungen stehen Bausparverträge sowie betriebliche Sparformen zur Auswahl. Beim Bausparen werden maximal 470 Euro jährlich mit neun Prozent gefördert. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen nicht höher als 17.900 Euro bei Alleinveranlagerung und 35.800 Euro bei gemeinsamer Veranlagerung liegt.

Bei betrieblichen Sparformen können zum Beispiel Aktienfonds oder Kapitalbeteiligungen der Mitarbeiter als vermögenswirksame Leistungen fungieren. Die Förderung beträgt 20 Prozent bei einer maximalen VL von 400 Euro im Jahr. Hier gelten versteuerbare Einkommensgrenzen von 20.000 Euro für Alleinveranlager und 40.000 Euro bei gemeinschaftlicher Veranlagung.

Wann macht ein Kredit für die Finanzierung einer Fortbildung Sinn?

Ein Kredit ist eine Möglichkeit, die Finanzierung einer Fortbildung zu erreichen. Hierzu gibt es spezielle Bildungskredite sowie Kredite für die Weiter- und Fortbildung. Diese sind zwar zweckgebunden, aber Du kannst in der Regel von deutlich günstigeren Konditionen profitieren, als sie ein zweckungebundener Kredit bietet. Vergleichen kannst Du verschiedene Kreditangebote zum Beispiel unter Smava.de.

Keine (ausreichende) staatliche Förderung von Fortbildungen

Erfüllst Du nicht die Voraussetzungen, um durch eine staatliche Förderung Deine Fortbildung finanziert zu bekommen und fehlt es Dir an Eigenkapital, ist ein Kredit meist die einzige Gelegenheit, die Kosten zu bestreiten. Vor allem bei teuren Fortbildungen beispielsweise vom Gesellen zum Handwerksmeister sind die Kosten kaum mit dem Einkommen auf einmal zu decken. Ratenzahlungen werden in den meisten Fällen bei Fortbildungen nicht gewährt.

Mehr Unabhängigkeit bei Fortbildungen

Ein Kredit bietet Dir mehr Flexibilität, finanziellen Spielraum und Unabhängigkeit vor allem in der Wahl Deiner Fortbildung. Altersgrenzen werden nur berücksichtigt, wenn diese für die Rückzahlung des Kredits relevant sein könnten. Ein 50-jähriger Fachangestellter hat deutlich bessere Chancen auf einen Kredit für die Fortbildung, als beispielsweise ein Aufstiegs-Stipendium zu erhalten.

Bequeme Zahlungsmodalitäten und Vermeidung von Geldverlusten

Bildungs- und Weiterbildungskredite erlauben Dir meist niedrige monatliche Ratentilgungen, die Deinem erreichten Einkommensniveau angepasst werden. Oftmals kann mit der ersten Ratenzahlung erst nach einem Jahr nach Beendigung der Fortbildung begonnen werden. Für die meisten ist dies deutlich bequemer und führt zu einer geringeren finanziellen Belastung, als beispielsweise die Investition eines gesamten Sparguthabens. Vor allem, wenn Du Sparanlagen vor Fristablauf kündigst, erwartet Dich zusätzlich ein finanzieller Verlust, der in den meisten Fällen deutlich höher ist, als die Zinsen für einen Kredit.

Kredit zur Arbeitsfreistellung

Fortbildungen vor allem über einen längeren Zeitraum gehend, stellen gerade für Berufstätige oft eine kaum überwindbare Doppelbelastung dar. Nicht selten leidet der Lernerfolg darunter. Mit einem Kredit kannst Du Dir eine berufliche Auszeit gönnen und Dich ganz auf Deine Fortbildung konzentrieren. Dein Lebensunterhalt ist gesichert und die Chance auf eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung deutlich höher. Ein weiterer Vorteil ist das schnellere Erreichen Deiner beruflichen Ziele durch eine Vollzeit-Fortbildung. Berufsbegleitende Fortbildungen dauern mit gleichem Ziel deutlich länger – und je länger Du auf Deinen Abschluss warten musst, desto später hast Du die Chance auf einen höheren Verdienst.

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