Klar, jeder von uns hat heute den Traum nach dem Abitur ein gutes Studium zu absolvieren. Aber was tun, wenn dir genau das durch deinen nicht ganz so guten Noten-Schnitt verwehrt bleibt? Gerade bei Studiengängen wie Psychologie oder Medizin ist der sogenannte Numerus Clausus (kurz NC) astronomisch hoch. Hier kommt die Studienplatzklage ins Spiel.
Nicht jeder, der sich perfekt für ein solches Studium eignet, hat aber genau diesen Schnitt. Und auch wenn du diese Hürde meisterst, auf einen Studienplatz kommen pro Semester durchschnittlich 12 Bewerber. Was kannst du also, abgesehen von viele Wartesemester einschieben, tatsächlich tun?
Die zulässige Stelle für die Vergabe der begehrten Plätze in den medizinischen Studiengängen ist die Stiftung für Hochschulzulassungen. Wenn du dich für ein Studium der Medizin oder Psychologie interessierst, musst du dich dort bewerben. Die Stelle verteilt dann alle Studenten, die den NC erfüllen, auf die Universitäten.
Die Hochschulen halten oft allerdings auch Plätze frei. Genau diese Plätze kannst du einklagen. Das ist dann die sogenannte Studienplatzklage oder Kapazitätsklage.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Universitäten ihre Kapazitäten voll ausschöpfen müssen. Außerdem ist im Art. 12 des Grundgesetzes geregelt, dass jeder deutsche Bürger seine Ausbildungsstätte oder Universität frei wählen kann. Das heißt, jedes Semester müssen alle Plätze vergeben werden. Meistens ist das aber nicht der Fall.
Das Ziel deiner Klage ist also, diese freien Plätze zu ermitteln und dann einen von ihnen zu ergattern. Dafür holst du dir am besten zuerst Hilfe bei einem Fach-Anwalt für Studienplatzklagen. Nur so hast du auch realistische Chancen dein Wunsch-Studium tatsächlich anfangen zu können. Das weitere Vorgehen ist dann so unterteilt:
Erst wenn diese Hürden gemeistert sind, kannst du dein Studium dann hoffentlich beginnen. Aber Vorsicht: Hast du bei mehreren Universitäten versucht deinen Studienplatz einzuklagen und einen ergattert, darfst du die Hochschule erstmal nicht wechseln!
In vielen Fällen kannst du deinen Wunsch-Studienplatz durch eine Klage doch noch erhalten. Allerdings können oft nicht alle Kläger auch aufgenommen werden – wenn die Plätze die Anzahl der Bewerber überschreitet, schaust du in die Röhre. Die Chancen mit einer Studienplatzklage in dein Traum-Studium starten zu können sind also sehr gemischt.
Du musst etwa zwischen 500 und 1500 Euro investieren. Das kommt einerseits ganz auf das Honorar deines Anwalts an. Andererseits solltest du bedenken, dass wenn deine Klage keinen Erfolg hast du eventuell einen Teil der Verfahrenskosten tragen musst.
Wenn dir die Klage jetzt doch etwas zu heiß ist und dein Schnitt nicht ganz so weit unter dem geforderten NC liegt, hast du immer noch folgende Optionen:
Egal wie du dich schlussendlich entscheidest: Hauptsache ist, dass du dich damit wohl fühlst und du die Entscheidung im Nachhinein nicht bereust. Und wer weiß, vielleicht ergibt sich ja die ein oder andere Möglichkeit auf dem Weg.
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