Unternehmen haben dabei also die Wahl, ob sie sich für oder gegen diese Regelung entscheiden. Dabei ist zu beachten, dass sie fünf Jahre an die Entscheidung gebunden sind.
Was gibt es über diese indirekte Steuer noch zu schreiben? Nun die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmern besteuert. Außerdem gehört sie nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Unternehmensertrag. Dies ist so, weil diese Abgabe eigentlich nur eine Durchgangssteuer, also eine indirekte Steuer ist. Das heißt, der Steuerschuldner ist nicht das bzw. die Unternehmen, sondern der Verbraucher. Die Unternehmen sind lediglich dazu verpflichtet, die Steuern abzuführen.
Von der Umsatzsteuer die ein Unternehmen an seine Kunden weiter gibt, kann es die sogenannte Vorsteuer abziehen. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, welche auf Erzeugnisse, Dienstleistungen und Produkten die vom Unternehmen eingekauft werden verlangt wird. Diese kann dann mit der Umsatzsteuer des Unternehmens wieder verrechnet werden.