Steuerarten für Unternehmen

Das sind die wichtigsten Steuerarten für Unternehmen

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Die wichtigsten Steuerarten für Unternehmen

Kennst du die wichtigsten Steuerarten für Unternehmen? Steuern sind von vielen in unserer Gesellschaft verhasst. Wer sich genauer umsieht bzw. umhört merkt das sehr schnell. Steuertricks bis hin zur Steuerhinterziehung, sind daher bei nicht wenigen Unternehmen zum Volkssport geworden. Doch was viele nicht wissen ist, dass sie damit ein großes Risiko eingehen. Legale Möglichkeiten die Steuer zu optimieren sind ja ok. Aber Steuerhinterziehung wird je nach schwere mit hohen Stragen belegt. Das sollte man sich bewusst sein, bevor man den Stadt betrügen möchte.

Um dieses Thema, solle es in diesem Artikel allerdings nicht gehen. Ich möchte dir in diesem Artikel die wichtigsten Steuerarten bzw. Steuern, mit denen sich Unternehmen beschäftigen müssen vorstellen. Dadurch können sich vor allem Existenzgründer einen ersten Überblick über die Steuerarten machen.

Die wichtigsten Steuerarten sind:

  • die Umsatzsteuer
  • die Einkommensteuer
  • die Gewerbesteuer
  • die Körperschaftssteuer
  • die Lohnsteuer für Angestellte

Zu den wichtigsten Steuerarten für Unternehmer, zählt die Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird im Allgemeinen auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Im geschäftlichen Bereich spricht man dabei eher von der Umsatzsteuer. Im Privatbereich wird die Abgabe in der Regel als Mehrwertsteuer bezeichnet.

Auf Rechnungen, Angeboten und Co., finden wir in der Regel die Bezeichnung Mehrwertsteuer abgekürzt „MwSt.“.

Die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer beträgt nach derzeitigem Stand (2014) 19 %. Ausnahmen gibt es für Lebensmittel, Druckerzeugnisse, Kunstgegenstände und Hotelübernachtungen. Bei diesen Produkten und Dienstleistungen gilt ein Mehrwertsteuersatz von 7 % .

Umsatzsteuer müssen in der Regel alle Unternehmen abführen. Eine Ausnahme gibt es bei der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Wer einen Umsatz von 50.000 € im aktuellen Jahr und 17.500 € im Vorjahr nicht überschreitet, hat die Möglichkeit sich für die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden.

Unternehmen haben dabei also die Wahl, ob sie sich für oder gegen diese Regelung entscheiden. Dabei ist zu beachten, dass sie fünf Jahre an die Entscheidung gebunden sind.

Was gibt es über diese indirekte Steuer noch zu schreiben? Nun die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmern besteuert. Außerdem gehört sie nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert nicht den Unternehmensertrag. Dies ist so, weil diese Abgabe eigentlich nur eine Durchgangssteuer, also eine indirekte Steuer ist. Das heißt, der Steuerschuldner ist nicht das bzw. die Unternehmen, sondern der Verbraucher. Die Unternehmen sind lediglich dazu verpflichtet, die Steuern abzuführen.

Von der Umsatzsteuer die ein Unternehmen an seine Kunden weiter gibt, kann es die sogenannte Vorsteuer abziehen. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, welche auf Erzeugnisse, Dienstleistungen und Produkten die vom Unternehmen eingekauft werden verlangt wird. Diese kann dann mit der Umsatzsteuer des Unternehmens wieder verrechnet werden.

Ein Beispiel: Du hast ein Unternehmen welches Getränke an seine Kunden verkauft. Du brauchst dafür Flaschen und natürlich Zutaten für die Getränke. Die Flaschen und Zutaten kaufst du von einem Zulieferer der dafür z.B. 1000 Euro für eine Bestellung verlangt. Zu diesem Tausend Euro musst du dann 19 % also 190 Euro Umsatzsteuer an die Zulieferer zahlen. Wenn du nun die fertigen Getränke für insgesamt 2000 Euro inklusive 19 % Mehrwertsteuer an die Kunden weitergibst, kannst du die 19 % Mehrwertsteuer die du deinem Zulieferer bezahlt hast von den 19 % die du deinen Kunden weitergegeben hast abziehen.

Steuerarten - diese gibt es - karriere und bildung

Angefallene Umsatzsteuern müssen im Wege der Selbstveranlagung vom Unternehmer berechnet, per Umsatzsteuer-Voranmeldung unterjährig mehrfach an das Finanzamt gemeldet und abgeführt werden. Nach Ablauf des Jahres werden in der Umsatzsteuererklärung die bereits geleisteten Zahlungen angerechnet.

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Die Einkommenssteuer

Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich bei der Einkommensteuer um eine direkte Steuer. Schuldner ist nicht ein Verbraucher oder sonstiges, sondern der Unternehmer. Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben und ist eine Gemeinschaftssteuer, da sie Bund, Ländern und Gemeinden zusteht. Das heißt, dass diese Steuer von Bund, Ländern und gemeinsam genutzt wird bzw. ihnen die Abgaben gemeinsam zufließen. Der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer beträgt im Jahr 2014 8354 €. Im Jahr 2018 lag der Grundfreibetrag bei 9.000 Euro und im Jahr 2019 bei 9.168 Euro.

Wer mit seinem Gewerbe bzw. seinem Einkommen unter dieser Grenze liegt, braucht in der Regel keine Einkommenssteuer bezahlen, da der Verdienst zu gering ist. Der Eingangssteuersatz liegt im Jahr 2019 bei 14 %. Das heißt, dass der niedrigste Steuersatz bei 14 % Prozent liegt. Je höher der Steuersatz ist, desto höher steigt der Prozentsatz der Besteuerung bis zu einer gewissen Grenze, welche bzw. welcher Spitzensteuersatz genannt wird. Dies wird auch als Progression bezeichnet.

Erhebungsformen der Einkommensteuer sind:

  • Bauabzugssteuer
  • Aufsichtsratssteuer
  • Kapitalertragssteuer
  • Lohnsteuer

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Bundesfinanzministerium – Thema Einkommenssteuer

Gewerbesteuer - ebenfalls eine wichtige Steuerart für Unternehmen

Viele kleinere Unternehmen, kommen oft nicht in den Genuss eine Gewerbesteuer zahlen zu dürfen. Die Gewerbesteuer wird so abgekürzt: „GewSt“. Sie wird als Gewerbeertragsteuer auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes in Höhe von mindestens 7 % des Ertrags erhoben.

Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro gewährt nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG. Für sonstige juristische Personen des privaten Rechts wie beispielsweise eingetragene Vereine und nichtrechtsfähige Vereine, soweit jene die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten, gilt ein Freibetrag von 5000 Euro nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 GewStG.

Die Steuer fließt in der Regel den Gemeinden bzw. Kommunen zu, in welcher die bzw. das Unternehmen angesiedelt ist. Die Gewerbesteuer zählt daher zu den wichtigsten Einnahmequellen, für Kommunen.

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Die Körperschaftssteuer

Da die Körperschaftssteuer nur auf Kapitalgesellschaften wie GmbH, AG, Limited etc. erhoben wird, haben viele Unternehmen nicht viel mit der Abgabe zu tun. Dennoch kann es nicht schaden die Steuer zu kennen. Die Höhe der Körperschaftssteuer beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens.

  • Die direkte Steuer, wird auf Basis der Steuerbilanz errechnet. Dazu müssen bzw. sollen allerdings verschiedene Korrekturen, welche durch das Gesetz vorgegeben werden, miteinbezogen werden. Das Körperschaftsteuergesetz kurz KStG, baut auf dem Einkommensteuergesetz auf und bildet zusammen mit der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung die gesetzliche Grundlage.

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Die Lohnsteuer für Angestellte

Eine weitere Art der Steuer die du abführen musst, ist die Lohnsteuer für deine Angestellten. Diese Lohnsteuerart ist für dich nur interessant wenn du Mitarbeiter beschäftigst oder welche einstellen möchtest.

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben.

Quelle: Wikipedia 28.12.2019

Bei der Lohnsteuer gibt es verschiedene Lohnsteuerklassen. Welche Klasse deine Mitarbeiter haben, hängt vor allem vom Familienstand ab.

  • Lohnsteuerklasse 1
  • Lohnsteuerklasse 2
  • Lohnsteuerklasse 3
  • Lohnsteuerklasse 4
  • Lohnsteuerklasse 5
  • Lohnsteuerklasse 6

Wenn du mehr Infos zu den Steuerklassen brachst, dann findest du -> hier bei Wikipedia eine Auflistung mit den Steuerklassen. So kannst du schnell nachschauen, welche Steuerklasse die richtige Steuerklasse ist.

Noch mehr allgemeines Wissen zum Thema Lohnsteuer in Deutschland, findest du hier.

So das war es dann auch schon. In diesem Artikel habe ich die wichtigsten Steuern für Unternehmen kurz angeschnitten um einen groben Überblick zu geben. Ich hab mir dabei auch erlaubt verschiedene weiterführende Links zu nennen. Besonders Wikipedia und die Ämter bieten für das Steuerwissen gute Anlaufpunkte. Eines sollte aber auch klar sein: „Eine Steuerberatung kann und soll dieser Artikel in keine Fall ersetzen.“ Nur ein qualifizierter Steuerberater, kann in Einzelfällen helfen, kann und darf Unternehmen bzw. Selbstständige beraten.

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Artikelbild: Pixabay

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