Egal welchen der beiden Wege du gehen willst, solltest du wissen, dass du zusätzliche eine Weiterbildung bzw. Prüfung nach der Ausbilder-eignungsverordnung abgeschlossen haben musst. In der Umgangssprache wird die Ausbilder-Eignungsverordnung auch als ADA-Schein bezeichnet. Diese ist auch ein Teil von einer Meister- oder Fachwirtfortbildung.
Hast du keine relevante Berufsausbildung, dann gibt es ebenfalls eine Möglichkeit. Dazu heißt es bei den Industrie- und Handelskammern, dass du durch Vorlage von Zeugnissen, Erfahrung etc. nachweisen kannst, dass du die Voraussetzungen dafür hast.
Ich gebe zu, dass diese Aussage natürlich sehr schwammig ist. Ist damit gemeint, dass du auch mit einem Studium, oder verschiedenen Anpassungsweiterbildungen zugelassen werden kannst? Ich weiß es nicht. Wenn du dir nicht sicher, oder der Meinung bist, die notwendigen Voraussetzungen mitzubringen, solltest du dich mit der IHK in Verbindung setzen, bei der du die Prüfungen machen willst. Die Prüfungen werden nämlich nicht von den Fernschulen selber, sondern den Industrie- und Handelskammern abgenommen.