Krankenversicherung für Studierende – geringe Beitragssätze bis zum 30. Lebensjahr

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Krankenversicherung für Studierende
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In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Diese kann durch die Mitgliedschaft in einer der gesetzlichen Krankenkassen oder über eine private Versicherung erfüllt werden. Auch als Student musst du dich darum kümmern. Üblicherweise bleibst du in der Familienversicherung. Allerdings ändert sich das, sobald du ein bestimmtes Alter überschreitest oder ein gewisses Einkommen erzielst.

Beitragsfrei in der Familienversicherung

Als Studierender bist du noch in der Ausbildung und kannst unter bestimmten Voraussetzungen bis zu deinem 25. Geburtstag in der Familienversicherung verbleiben.
Bei der Einschreibung in deine Hochschule wirst du wahrscheinlich einen Versicherungsnachweis vorlegen müssen. Den bekommst du aber ganz unkompliziert bei deiner Krankenkasse. Diese wird wiederum von dir einen Nachweis verlangen, dass du in einer Hochschule eingeschrieben bist.
Dafür schickst du einfach zweimal im Jahr deine Immatrikulationsbescheinigung für das Folgesemester ein.

Ab dem 25. Lebensjahr kannst du in die studentische Krankenversicherung wechseln

Wenn du dein Studium zum Zeitpunkt deines 25. Geburtstags noch nicht abgeschlossen hast, musst du dich selbst versichern. Das kannst du bei deiner vorherigen oder bei einer anderen Versicherung tun. Dafür gibt es die günstige Krankenversicherung als Student. Sie steht dir bis zu deinem 30. Lebensjahr zur Verfügung. Für den Fall, dass du dann immer noch studierst, kannst du dich für eine freiwillige Krankenversicherung entscheiden. Dann zahlst du die normalen Sätze, abhängig von deinem Einkommen. Wenn du keines hast, wirst du nur den Mindestbetrag zahlen müssen. 

Überprüfe deinen Versicherungsstatus bei der Aufnahme einer Tätigkeit

Viele Studierende verdienen sich mit einem Nebenjob etwas Geld. Andere machen sich selbstständig. In beiden Fällen gilt, dass du nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten darfst, wenn du nicht aus der Familienversicherung beziehungsweise aus der studentischen Krankenversicherung fallen willst. Zusätzlich sollte dein monatliches Einkommen 485 Euro (Stand 2023) nicht überschreiten. Wenn du dir unsicher bist, ruf einfach bei deiner Krankenkasse an und frag nach. Das ist besser, als später hohe Beiträge nachzahlen zu müssen, denn die können sich innerhalb weniger Monate ganz schön aufsummieren.

Wer sich privat versichert, kommt nur schwer in die gesetzliche Krankenkasse zurück

Für den Fall, dass du privat versichert bist und ein Studium aufnimmst, kannst du dich von der Pflicht zu einer gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Allerdings bleibst du dann in der Regel während deines gesamten Studiums in der privaten Krankenversicherung und kannst nicht einfach so in die gesetzliche zurück wechseln. Hier gilt es immer individuell abzuwägen.
Gegebenenfalls entscheidest du dich mit der Aufnahme des Studiums für eine gesetzliche Versicherung und kannst so bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs von den geringen Beiträgen für Studierende profitieren. Verleibst du in der privaten Krankenversicherung deiner Eltern, solltest du dich genau darüber informieren, wie lange du bei ihnen mitversichert bleiben kannst und wie hoch die Beträge sein werden, wenn du diesen Zeitraum überschritten hast.

Falls du während des Studiums selbstständig tätig bist, kann eine private Krankenversicherung unter Umständen günstiger sein. Nach deinem Abschluss kannst du natürlich wieder in eine der gesetzlichen Kassen wechseln. Voraussetzung dafür ist aber, dass du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst.

Was ist der Unterschied zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung - Schlaumeierwissen

Der Hauptunterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung liegt in ihrer Zielgruppe, Finanzierung und Leistungsumfang:

  1. Zielgruppe:

    • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Pflichtversicherung für Arbeitnehmer mit einem bestimmten Einkommen, Selbstständige unter bestimmten Bedingungen, und bestimmte Gruppen wie Rentner oder Arbeitslose. Studierende können bis zu einem bestimmten Alter in der Familienversicherung bleiben oder eine studentische Krankenversicherung wählen.
    • Private Krankenversicherung (PKV): Für Personen, die bestimmte Einkommens- oder Berufsgrenzen überschreiten oder freiwillig in die PKV eintreten können. Hierzu zählen oft gutverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte.
  2. Finanzierung:

    • GKV: Die Beiträge werden hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen (paritätische Finanzierung). Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen.
    • PKV: Die Beiträge sind individuell und richten sich nach Alter, Gesundheitszustand, gewähltem Leistungsumfang und Tarif.
  3. Leistungsumfang:

    • GKV: Bietet einen festgelegten Standardleistungskatalog, der medizinisch notwendige Behandlungen abdeckt. Alle Versicherten erhalten die gleichen Leistungen.
    • PKV: Bietet je nach Tarif individuell wählbare Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen können. Hierbei ist die Höhe des Beitrags oft abhängig von der gewählten Leistung.
  4. Wechselmöglichkeiten:

    • GKV: Versicherungswechsel ist in der Regel schwieriger, wenn man einmal in der GKV ist, bleibt man meist dort.
    • PKV: Der Wechsel zwischen verschiedenen PKV-Anbietern ist einfacher, aber die Rückkehr in die GKV kann unter bestimmten Voraussetzungen schwer sein.
  5. Kostenentwicklung:

    • GKV: Die Kostenentwicklung wird durch politische Entscheidungen und den demografischen Wandel beeinflusst.
    • PKV: Die Beiträge können im Laufe der Zeit steigen, vor allem mit dem Alter.

Die Wahl zwischen GKV und PKV hängt von individuellen Faktoren wie Einkommen, Beruf, Familienstand und persönlichen Gesundheitspräferenzen ab. Jeder Versicherungstyp hat Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten.


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