Wer eine gute Berufsausbildung absolviert hat und schon einige Zeit als Geselle oder Facharbeiter arbeitet, wünscht sich oft mehr Verantwortung, Anerkennung und natürlich auch mehr Geld. Eine gute Möglichkeitdiese Ziele zu erreichen bietet eine Fortbildung. Wer seine Berufsausbildung im Handwerk, oder als Facharbeiter gemacht hat, kann den Handwerksmeister ins Auge fassen.
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Welche Voraussetzungen brauche ich um Handwerksmeister zu werden?
Das wichtigste ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wer z.B. Maurer gelernt hat, kann darauf aufbauend den Maurermeister machen. Zu einer guten Berufsausbildung sollte auch etwas Berufserfahrung vorhanden sein. Ich weiß schon, dass Berufserfahrung für die Fortbildung nicht mehr unbedingt notwendig ist. Wer jedoch die Bezeichnung Handwerksmeister tragen will, sollte schon Ahnung von dem haben, was er gerade tut.
Bei der Handwerkskammer Niederbayern – Oberpfalz heißt es zu den Voraussetzungen:
Zulasssungsvoraussetzungen
1. Zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk wird zugelassen, wer
- eine Gesellenprüfung in dem Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten Handwerk
oder - eine diesem Meisterberuf entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
bestanden hat.
Eine Berufstätigkeit wird in diesem Fall nicht gefordert.
2. Zur Meisterprüfung wird auch zugelassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit (in der Regel drei Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung) ausgeübt hat.
Zur mehrjährigen Berufstätigkeit zählen:
- Tätigkeit als selbständiger Handwerker
- Tätigkeit als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung
- Nachweis einer der Gesellentätigkeit gleichwertigen praktischen Tätigkeit
- Erfolgreicher Abschluss einer ein- oder mehrjährigen Fachschule
3. In einem zulassungsfreien Handwerk wird die Meisterprüfung auf freiwilliger Basis angeboten. Zugelassen wird, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Quelle: Handwerkskammer Niederbayern – Oberpfalz http://www.hwkno.de 30-10.2011
Was sind die Inhalte der Fortbildung zum Handwerksmeister?
Die Fortbildung sowie die Prüfung zum Handwerksmeister bestehen aus vier Teilen. Sie haben richtig gehört vier schwere Teile trennen einen Gesellen vom Meistertitel:
Teil 1:
Der erste Teil der Fortbildung, ist der praktische Teil. Dies ist einzigartig bei allen Fortbildungen, die ich kenne. Der Meister ist die einzige Fortbildung die einen praktischen Teil in der Form mit einer Prüfung dazu hat.
Teil 2:
Der zweite Teil der Fortbildung, ist der theoretische Teil. Das Wissen, welches in der Berufsausbildung bereits angekratzt wurde wird nun während der Fortbildung zum Handwerksmeister noch vertieft. Gerade in sehr technischen Bereichen sind wirklich sehr gute Mathe – Kenntnisse wichtig.
Teil 3:
Der dritte Teil der Fortbildung, ist der kaufmännische Teil. In diesem Teil der Fortbildung lernt der Handwerksmeister die theoretischen Grundlagen, die er braucht um später einen Handwerksbetrieb führen zu können.
Teil 4:
Der vierte Teil der Fortbildung ist der sogenannte Ausbilderschein nach AEVO. Diese berechtigt den Handwerksmeister in seinem Betrieb Lehrlinge auszubilden. Es handelt sich bei der Fortbildung um pädagogische Grundlagen, die für die Ausbildung von Jugendlichen essentiell sind.
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Warum sollte ich die Fortbildung zum Meister machen?
Es ist nicht mehr zwingend notwendig in allen Bereichen Meister zu sein, um einen Betrieb zu eröffnen. Wer jedoch die Ausbildungsinhalte sieht wird merken, dass die Fortbildung wichtige Grundlagen vermittelt, die bei der Führung eines Betriebes gebraucht werden. Auch ein wichtiger Punkt ist die Anerkennung. Ein Meisterbetrieb genießt in der Bevölkerung immer noch viel mehr Ansehen, als ein Betrieb ohne diesen. Nur wer die Fortbildung bestanden hat und den Meistertitel hat, darf seinen Betrieb Meisterbetrieb nennen. Eine Ausnahme besteht hier für Betriebe die einen Meister eingestellt haben. Die dürfen sich auch so nennen. Jedoch würde ich mich als Unternehmer, nicht so extrem von einer Arbeitskraft abhängig machen.
Der Handwerksmeister kann aber nicht nur einen Betrieb führen, sondern auch in einer gehobenen Position im Handwerk oder in der Industrie arbeiten. Außerdem kann der Meister mittlerweile uneingeschränkt an einer Hochschule oder Universität studieren. Dem Meister steht so der Weg bis zum Doktortitel offen.
Wer mehr Verantwortung hat, bekommt mit großer Wahrscheinlichkeit auch mehr Geld. Es ist wirklich nicht selten, dass ein Meister fast das Doppelte von einem Gesellen verdient.
Wo kann ich mich über die Fortbildung zum Meister informieren?
Am besten direkt bei der Handwerkskammer bei uns in der Oberpfalz und Niederbayern ist dies die Adresse: http://www.hwkno.de
Auch die Arbeitsagenturen können über die Fortbildung, sowie die Fördermittel die es gibt informieren. Für die Fortbildung kann man nämlich MeisterBafög beantragen.
Link:
http://www.Aufstiegsfortbildung.com
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